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Arbeitsprinzipien
Um erfolgreich mit den Adressaten der Streetwork in Kontakt treten
zu können, sind folgende Arbeitsprinzipien unerlässlich.
Die Arbeitsprinzipien wurden gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft/Landesarbeitsgemeinschaft
Streetwork entwickelt.
Akzeptierende
Haltung:
Der Klientel gegenüber bedarf es einer offenen, akzeptierenden
Haltung, die deren eigene Lebensweise, Vorstellungen und Strategien
respektiert. Erst auf dieser Basis ist eine Kooperation zur Erreichung
der gesteckten Ziele möglich.
Alltags-
und Lebensweltorientierung:
Dies beinhaltet zielgerichtete aufsuchende
Arbeit, Anwesenheit im alltäglichen Umfeld
der Adressaten und Methoden und Angebote, die sich
an den Möglichkeiten, Gewohnheiten, Ausdrucksformen,
der Lebensrealität, der Alltagskultur und
den kulturellen oder ethnischen Identitäten
der Adressaten orientieren.
Anonymität
und Verschwiegenheit:
Auf Wunsch können Klienten anonym beraten
werden. Personenbezogene Daten müssen nicht
erhoben werden. Alle Gespräche, Vereinbarungen,
usw. mit den Klienten werden vertraulich behandelt.
Informationen zu einzelnen Personen werden nur
mit Zustimmung des Betroffenen weitergegeben. Für
junge Menschen gelten darüber hinaus die §§ 61
ff SGB VIII.
Fachpolitische
Abgrenzung:
Streetwork grenzt sich klar gegen sicherheits-
und ordnungspolitische Instrumentalisierung ab.
Flexibilität:
Die Anpassung an die “Lebensrhythmen“ der
verschiedenen Zielgruppen erfordert in hohem Maße
Flexibilität hinsichtlich der Veränderung
der Thematiken, Problemlagen, Methoden, Angebote
und Arbeitszeiten.
Freiwilligkeit:
Die Adressaten entscheiden selbst, ob und
wie lange sie das Kontaktangebot zu den Streetworkern
annehmen und inwieweit sie Hilfe in Anspruch nehmen
möchten.
Ganzheitlicher
Ansatz:
Die Adressaten und ihre Situation werden
im Zusammenhang mit allen ihren Bedürfnissen,
sozialen Bezügen, Verhaltensäußerungen,
Interessen, Wünschen und Einstellungsmustern
gesehen.
Geschlechtsspezifischer
Ansatz:
Um geschlechtsspezifische Arbeit zu gewährleisten,
wurden ganz bewusst eine Frau und ein Mann mit
der Aufgabe der Straßensozialarbeit betraut.
Kontinuität:
Streetwork beinhaltet eine gewisse Anlaufzeit,
langfristige Prozesse, die meist nur über
ein entsprechendes Vertrauensverhältnis vorankommen
und eine Aufrechterhaltung des Kontaktangebotes über
längere Zeiträume. Dies verlangt von
den beiden Streetworkern Kontinuität im Sinne
einer regelmäßigen “Szenepräsenz“ und
personelle Kontinuität durch feste Planstellen.
Niedrigschwelligkeit:
Das Kontakt- und Hilfsangebot ist niedrigschwellig.
Ohne Vorbedingungen oder Vorleistungen können
die Klienten das Hilfsangebot in Anspruch nehmen.
Parteilichkeit:
Die Streetworker sind parteilich im Sinne
einer Interessenvertretung ihrer Klienten. Sie
vertreten ausdrücklich deren soziale Interessen
und übernehmen diesbezüglich eine “Anwaltsfunktion“.
Ressourcenorientierung:
Die Streetwork fördert die Stärken,
Kompetenzen und Fähigkeiten ihrer Klienten.
Transparenz:
Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit
den Klienten sind Arbeitsvoraussetzungen. Maßnahmen
und Verfahrensweisen werden offen gelegt und
Einflussmöglichkeiten realistisch dargestellt.
Verbindlichkeit: In
Bezug auf Absprachen und Vereinbarungen ist ein
hohes Maß an Verbindlichkeit notwendig,
um als verlässlicher Partner dem Adressaten
die notwendige Sicherheit zu geben.
Zielgruppenorientierung:
Streetwork ist zielgruppenorientiert und
richtet sich in seinen Inhalten und Methoden
nach der speziellen Lebenslage der Adressaten
und deren individuellen Bedürfnissen.
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